TELEFONSEELSORGE-
PRIESTERNOTRUF |
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Falls Sie in dringenden Fällen einen priesterlichen Dienst, z.B. Versehgang
oder Beistand im Todesfall brauchen
und in Ihrer Wohnpfarre niemand erreichen,
so besteht die Möglichkeit, über die Telefonseelsorge
den für Ihren Bezirk diensthabenden Priester zu verständigen!
Notruf 1 4 2 Notruf
ohne Vorwahl - Kostenlos
oder - sollte dort länger besetzt sein - so wählen Sie 51 55 20 .
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